Anträge v. 03.03.2008 an LG-DO u. spätere Beschlüsse
Winfried Sobottka, Anarchist :: Beweise staatlichen und gesellschaftlichen Unrechtes :: Landgericht Dortmund
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Anträge v. 03.03.2008 an LG-DO u. spätere Beschlüsse
VORÜBERGEHEND NOCH IN BEARBEITUNG!!!!
Stichworte: Justizwillkür
Landgericht Dortmund
Baronin Dr. Ulrike von Dellinghausen
Richter Helmut Hackmann
Rechtsanwältin Henriette Lyndian
Winfried Sobottka
Rechtsanwalt Claus Plantiko
Die erste Fassung meiner Anträge litt unter einigen Fehlern,
die ich doch noch beseitigen mochte, neben selbst produzierten
Fehlern hatte WORD aus dem Kürzel StPO (Strafprozessordnung)
gelegentlich ein "stopp" gemacht - wie segensreich WORD doch
sein kann...
Hier nun mein Anschreiben an das LG vom 04.03.2008 und die zugleich zugefaxte korrigierte Version meiner Anträge vom 03.03.2008. Verbreitung erwünscht, für Juristen eine Sensation, dass solches vor den Augen der Öffentlichkeit stattfindet!








Zu den Anlagen: Der Ruhrnachrichten-Artikel ist veröffentlicht unter:
http://www.bilder-hochladen.mobi/bilder/bilder/datei_1192907013.JPG
Die Korrespondenz mit Henriette Lyndian:
Mein Schreiben an sie v. 22.02.2008:


Darauf am 25.02.2008 RA Henriette Lyndian an mich:

[img]http://i46.servimg.com/u/f46/12/66/18/71/lyanws10.jpg





Die Anlage zum Schreiben oben ist nachlesbar unter:
http://www.winsobo.de/viewtopic.php?t=1891
Darauf am 25.02.2008 RA Henriette Lyndian an mich:
Darauf ich am 26.02.2008 an RA Henriette Lyndian:
Schreiben Lyndian an mich vom 26 02 2008, S. 1
S.2:
Anlage zum Schreiben Lyndian an mich vom 26.02.2008
/ Kopie Schreibens Landgericht an Lyndian v. 22.02.2008
(Nicht Anlage des Antrages, aber dennoch interessant:Schreiben Lyndian v. 28.02.2008-03-01)
Noch unveröffentlicht die Aktennotiz der RA Petra Drobbner-Müller, die dem Landgericht nun auch vorliegt, den Namen der Mutter meiner Kinder habe ich nur für die Veröffentlichung hier ausgeschnitten:
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Stichworte: Justizwillkür
Landgericht Dortmund
Baronin Dr. Ulrike von Dellinghausen
Richter Helmut Hackmann
Rechtsanwältin Henriette Lyndian
Winfried Sobottka
Rechtsanwalt Claus Plantiko
Die erste Fassung meiner Anträge litt unter einigen Fehlern,
die ich doch noch beseitigen mochte, neben selbst produzierten
Fehlern hatte WORD aus dem Kürzel StPO (Strafprozessordnung)
gelegentlich ein "stopp" gemacht - wie segensreich WORD doch
sein kann...
Hier nun mein Anschreiben an das LG vom 04.03.2008 und die zugleich zugefaxte korrigierte Version meiner Anträge vom 03.03.2008. Verbreitung erwünscht, für Juristen eine Sensation, dass solches vor den Augen der Öffentlichkeit stattfindet!








Zu den Anlagen: Der Ruhrnachrichten-Artikel ist veröffentlicht unter:
http://www.bilder-hochladen.mobi/bilder/bilder/datei_1192907013.JPG
Die Korrespondenz mit Henriette Lyndian:
Mein Schreiben an sie v. 22.02.2008:


Darauf am 25.02.2008 RA Henriette Lyndian an mich:

[img]http://i46.servimg.com/u/f46/12/66/18/71/lyanws10.jpg





Die Anlage zum Schreiben oben ist nachlesbar unter:
http://www.winsobo.de/viewtopic.php?t=1891
Darauf am 25.02.2008 RA Henriette Lyndian an mich:
Darauf ich am 26.02.2008 an RA Henriette Lyndian:
Schreiben Lyndian an mich vom 26 02 2008, S. 1
S.2:
Anlage zum Schreiben Lyndian an mich vom 26.02.2008
/ Kopie Schreibens Landgericht an Lyndian v. 22.02.2008
(Nicht Anlage des Antrages, aber dennoch interessant:Schreiben Lyndian v. 28.02.2008-03-01)
Noch unveröffentlicht die Aktennotiz der RA Petra Drobbner-Müller, die dem Landgericht nun auch vorliegt, den Namen der Mutter meiner Kinder habe ich nur für die Veröffentlichung hier ausgeschnitten:
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Zuletzt von Admin am Do Jul 17, 2008 1:41 pm bearbeitet, insgesamt 5 mal bearbeitet
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Re: Anträge v. 03.03.2008 an LG-DO u. spätere Beschlüsse
Hinweis: Zusätzlich zu den Beschlüssen auf meine Anträge wurde, ebenfalls unten einsehbar, ein Beschluss zur Beauftragung des Dr. med. Bernd Roggenwallner gefasst.
Ich stelle nun die Beschlüsse des Dortmunder Landgerichtes hinsichtlich der oben gestellten Anträge zusammen, die ich noch einmal kurz nennen möchte, die nachvollziehbaren Begründungen sind in den Anträgen im ersten Teil dieses Threads nachlesbar:

Zunächst - der Vollständigkeit halber - das Anschreiben der Rechtsanwältin Henriette Lyndian, mit dem sie mir die Beschlüsse, die mir auch vom Gericht zugestellt waren, zusandte:

Ich stelle fest, dass mir die Beschlüsse des Landgerichtes von der mir auferzwungenen "Pflichtverteidigern" ohne jeglichen Kommentar und ohne jeglichen Hinweis auf rechtliche Möglichkeiten und Folgen zugesandt wurden. Das vor dem Hintergrund, dass auch das Landgericht Dortmund mir keinerlei Rechtsmittelbelehrung erteilt hatte.
Nun der Beschluss des Landgerichtes Dortmund vom 18.03.2008, beginnend mit einem Anschreiben des LG an "RA" Lyndian vom 18.03.2008, dem offenbar drei Beschlüsse beigefügt waren, die in der Folge alle hier eingestellt werden.

Nun zum Beschluss des Landgerichtes Dortmund vom 18.03.2008 in Sachen Entpflichtung der "Rechtsanwältin" Lyndian, 2 Seiten, der anschließend in Form von Scans der Originale nachlesbar ist.
1. Obwohl ich unzweifelhaft trotz konkreter Nachfrage eine falsche schriftliche Rechtsauskunft von RA Lyndian erhielt, was objektiv den Tatbestand des Mandantenverrates erfällt, erkennt das Landgericht angeblich keine Täuschungshandlung zu meinem Nachteil darin.
Das bedeutet: Gegenüber Sobottka darf jedes Recht gebrochen werden, natürlich auch seitens seiner "Pflichtverteidigung".
2. Dass RA Lyndian zwei Ärzte der LWL-Klinik-Dortmund, denen ich auch ihr gegenüber Lügen zu meinen Lasten vorgeworfen hatte, ANSCHLIESSEND als "Experten" in meiner Sache vorschlug, bewertet das Gericht als eindeutigen Beweis dafür, dass Rechtsanwältin Lyndian klar auf meiner Seite stände.
Ich will das einmal in Form eines einfachen Beispieles verdeutlichen, was das heißt:
Nehmen wir einmal an, Sie hätten Ihren Nachbarn erwischt, dass er heimlich Ihr Auto beschÃädigt hätte. Anschließend hätte er Ihnen noch ein paar unsinnige Vorschläge gemacht.
Dann würden Richter Helmut Hackmann und seine Spießgesellen sagen: "Der hat das Auto gar nicht beschädigen wollen, das war doch nur gut gemeint gewesen. Das hat er ja auch durch seine guten Ratschläge bewiesen."
Tatsächlich so läuft das.
Und wieder wird die Behauptung erhoben, es gäbe gute Gründe, mich "untersuchen" zu lassen.
Welche denn? Abgesehen von Lügen und extrem willkürlichen Bewertungen, während man andererseits an allem vorbei sieht, was ich zur Widerlegung der Lügen und zu meinem Vorteil einbringe?

[b]Der nächste Beschluss des LG Dortmund vom 18.03.2008 betrifft meinen begründet und belegt gestellten Antrag, die Staatsanwaltschaft solle ihr Begehren, ich sei psychiatrisch zu "untersuchen", durch Tatsachen und korrekte Wertungen, nicht aber durch falsche Behauptungen begründen, weiterhin meinen Antrag, das Verfahren ruhen zu lassen, bis eine sachgerechte Pflichtverteidigung meines Vertrauens vorhanden und eingearbeitet sei.
Ich hatte der Staatsanwaltschaft begründet vorgeworfen, ihr Begehren, mich "untersuchen" zu lassen, sei nur auf unwahren Behauptungen und auf willkürlichen Falschbewertungen zurückzuführen. Die Richter geben in ihrem Beschluss keinen einzigen Gegenbeweis, gehen auch nicht darauf ein, dass ich schwerwiegende Unwahrheiten staatsanwaltlichen Vortrages mit Hinweis auf ein anderslautendes OLG-Urteil und anderlautenden Befundbericht eines Oberarztes der Klinik-Aplerbeck belegt aufgedeckt hatte.
Ansonsten wird bekundet, ich würde von "Rechtsanwältin" Henriette Lyndian sachgerecht verteidigt. Hier liegt wahrhaft ein verbrechereisches Kartell von Richterschaft, Staatsanwaltschaft und der eingesetzten Pflichtverteidigerin vor, man kann sich sicher sein,
dass auch Dr. Roggenwallner lupenrein zu dieser verschworenen Gemeinschaft gehören dürfte - sonst würde man mich ja nicht von ihm "untersuchen" lassen wollen.
Dass ich mich nicht von ihm untersuche lasse, ohne Zeugen und Videoaufzeichnungen meiner Wahl, ist natürlich allen absolut klar.
Dass sie keine Argumente für eine Zwangseinweisung bringen können, die beim OLG und BGH halten könnten, ist ihnen auch klar, denn sonst hätten sie solche Argumente ja längst gebracht.
Dann noch der Beschluss des Landgerichtes, ich solle mich bis zum 18.04.2008 von Dr. Roggenwallner "untersuchen" lassen, ansonsten ERWÃGE das Landgericht meine Zwangsweinweisung "zur Beobachtung" ... Man achte darauf, dass wiederum nichts als pauschale Behauptungen zur Begründung angeführt werden, die vor dem Hintergrund auch dem Gerichte längst bekannter Tatsachen als widersinnig eingestuft werden müssen. Hier liegt eindeutig politische Verfolgung vor, die "höheren" Interessen als der Gesetzeswahrung dient: Denn wie sonst könnte das Recht so klar und unmissverständlich zu meinen Lasten ausgehebelt werden, so weitgehend, dass es auf konkrete Gesetze, auf Grundregeln der Strafbarkeitsprüfung und auf objektive Tatsachen absolut nicht ankommen soll? Dass es blind nur um eines gehen soll: Sobottka wegsperren, egal wie!
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Staatlich Verfolgter aufgrund der Entlarvung ungeheurer
Ich stelle nun die Beschlüsse des Dortmunder Landgerichtes hinsichtlich der oben gestellten Anträge zusammen, die ich noch einmal kurz nennen möchte, die nachvollziehbaren Begründungen sind in den Anträgen im ersten Teil dieses Threads nachlesbar:

Zunächst - der Vollständigkeit halber - das Anschreiben der Rechtsanwältin Henriette Lyndian, mit dem sie mir die Beschlüsse, die mir auch vom Gericht zugestellt waren, zusandte:

Ich stelle fest, dass mir die Beschlüsse des Landgerichtes von der mir auferzwungenen "Pflichtverteidigern" ohne jeglichen Kommentar und ohne jeglichen Hinweis auf rechtliche Möglichkeiten und Folgen zugesandt wurden. Das vor dem Hintergrund, dass auch das Landgericht Dortmund mir keinerlei Rechtsmittelbelehrung erteilt hatte.
Nun der Beschluss des Landgerichtes Dortmund vom 18.03.2008, beginnend mit einem Anschreiben des LG an "RA" Lyndian vom 18.03.2008, dem offenbar drei Beschlüsse beigefügt waren, die in der Folge alle hier eingestellt werden.

Nun zum Beschluss des Landgerichtes Dortmund vom 18.03.2008 in Sachen Entpflichtung der "Rechtsanwältin" Lyndian, 2 Seiten, der anschließend in Form von Scans der Originale nachlesbar ist.
1. Obwohl ich unzweifelhaft trotz konkreter Nachfrage eine falsche schriftliche Rechtsauskunft von RA Lyndian erhielt, was objektiv den Tatbestand des Mandantenverrates erfällt, erkennt das Landgericht angeblich keine Täuschungshandlung zu meinem Nachteil darin.
Das bedeutet: Gegenüber Sobottka darf jedes Recht gebrochen werden, natürlich auch seitens seiner "Pflichtverteidigung".
2. Dass RA Lyndian zwei Ärzte der LWL-Klinik-Dortmund, denen ich auch ihr gegenüber Lügen zu meinen Lasten vorgeworfen hatte, ANSCHLIESSEND als "Experten" in meiner Sache vorschlug, bewertet das Gericht als eindeutigen Beweis dafür, dass Rechtsanwältin Lyndian klar auf meiner Seite stände.
Ich will das einmal in Form eines einfachen Beispieles verdeutlichen, was das heißt:
Nehmen wir einmal an, Sie hätten Ihren Nachbarn erwischt, dass er heimlich Ihr Auto beschÃädigt hätte. Anschließend hätte er Ihnen noch ein paar unsinnige Vorschläge gemacht.
Dann würden Richter Helmut Hackmann und seine Spießgesellen sagen: "Der hat das Auto gar nicht beschädigen wollen, das war doch nur gut gemeint gewesen. Das hat er ja auch durch seine guten Ratschläge bewiesen."
Tatsächlich so läuft das.
Und wieder wird die Behauptung erhoben, es gäbe gute Gründe, mich "untersuchen" zu lassen.
Welche denn? Abgesehen von Lügen und extrem willkürlichen Bewertungen, während man andererseits an allem vorbei sieht, was ich zur Widerlegung der Lügen und zu meinem Vorteil einbringe?

[b]Der nächste Beschluss des LG Dortmund vom 18.03.2008 betrifft meinen begründet und belegt gestellten Antrag, die Staatsanwaltschaft solle ihr Begehren, ich sei psychiatrisch zu "untersuchen", durch Tatsachen und korrekte Wertungen, nicht aber durch falsche Behauptungen begründen, weiterhin meinen Antrag, das Verfahren ruhen zu lassen, bis eine sachgerechte Pflichtverteidigung meines Vertrauens vorhanden und eingearbeitet sei.
Ich hatte der Staatsanwaltschaft begründet vorgeworfen, ihr Begehren, mich "untersuchen" zu lassen, sei nur auf unwahren Behauptungen und auf willkürlichen Falschbewertungen zurückzuführen. Die Richter geben in ihrem Beschluss keinen einzigen Gegenbeweis, gehen auch nicht darauf ein, dass ich schwerwiegende Unwahrheiten staatsanwaltlichen Vortrages mit Hinweis auf ein anderslautendes OLG-Urteil und anderlautenden Befundbericht eines Oberarztes der Klinik-Aplerbeck belegt aufgedeckt hatte.
Ansonsten wird bekundet, ich würde von "Rechtsanwältin" Henriette Lyndian sachgerecht verteidigt. Hier liegt wahrhaft ein verbrechereisches Kartell von Richterschaft, Staatsanwaltschaft und der eingesetzten Pflichtverteidigerin vor, man kann sich sicher sein,
dass auch Dr. Roggenwallner lupenrein zu dieser verschworenen Gemeinschaft gehören dürfte - sonst würde man mich ja nicht von ihm "untersuchen" lassen wollen.
Dass ich mich nicht von ihm untersuche lasse, ohne Zeugen und Videoaufzeichnungen meiner Wahl, ist natürlich allen absolut klar.
Dass sie keine Argumente für eine Zwangseinweisung bringen können, die beim OLG und BGH halten könnten, ist ihnen auch klar, denn sonst hätten sie solche Argumente ja längst gebracht.
Dann noch der Beschluss des Landgerichtes, ich solle mich bis zum 18.04.2008 von Dr. Roggenwallner "untersuchen" lassen, ansonsten ERWÃGE das Landgericht meine Zwangsweinweisung "zur Beobachtung" ... Man achte darauf, dass wiederum nichts als pauschale Behauptungen zur Begründung angeführt werden, die vor dem Hintergrund auch dem Gerichte längst bekannter Tatsachen als widersinnig eingestuft werden müssen. Hier liegt eindeutig politische Verfolgung vor, die "höheren" Interessen als der Gesetzeswahrung dient: Denn wie sonst könnte das Recht so klar und unmissverständlich zu meinen Lasten ausgehebelt werden, so weitgehend, dass es auf konkrete Gesetze, auf Grundregeln der Strafbarkeitsprüfung und auf objektive Tatsachen absolut nicht ankommen soll? Dass es blind nur um eines gehen soll: Sobottka wegsperren, egal wie!
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